Wer in Deutschland schwanger ist, bekommt in der Schwangerschaftsvorsorge einen Mutterpass. Das Heft sammelt ausgewählte Angaben zur Gesundheit der schwangeren Person, zum Verlauf der Schwangerschaft und später zur Geburt. Ärztinnen, Ärzte und Hebammen können damit wichtige Informationen bei weiteren Terminen und rund um die Geburt nachsehen.

Der Mutterpass gibt einen Überblick, ist aber keine vollständige Krankenakte. Er verpflichtet Sie auch nicht zu Untersuchungen. Die folgenden Abschnitte zeigen, welche Angaben er enthält und wie Sie ihn nutzen.

Welche Angaben im Mutterpass stehen

Zu Beginn werden unter anderem die Krankengeschichte und frühere Schwangerschaften erfasst. Dazu gehören beispielsweise frühere Fehl- oder Frühgeburten, Kaiserschnitte und Erkrankungen, die für die aktuelle Schwangerschaft wichtig sein können. Auch Angaben wie Blutgruppe, Rhesusfaktor und bestimmte Laborbefunde werden dokumentiert.

Im weiteren Verlauf werden die Befunde der Vorsorgeuntersuchungen und Angaben zu Ultraschallterminen ergänzt. Bei einer unkomplizierten Schwangerschaft sind in Deutschland drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, etwa um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche. Zusätzliche Untersuchungen hängen von der individuellen Situation und den Befunden ab.

Informationen zur Entbindung, zum Neugeborenen und zum Wochenbett kommen nach der Geburt hinzu. Der Mutterpass enthält dabei nicht jeden Befund und jedes Testergebnis. Die behandelnde Praxis führt darüber hinaus eine eigene Patientenakte; die Ergebnisse bestimmter Tests, etwa des HIV-Tests und der Syphilis-Suchreaktion, werden nach der geltenden Richtlinie nicht im Mutterpass eingetragen; vermerkt wird nur, dass Beratung beziehungsweise Untersuchung stattgefunden haben.

Was der Mutterpass bei der Vorsorge leistet

Mit den Einträgen sehen behandelnde Fachpersonen schnell, wie die Schwangerschaft verläuft und welche wichtigen Informationen vorliegen. Das ist besonders nützlich, wenn mehrere Personen an der Vorsorge beteiligt sind oder die Betreuung wechselt. Der Pass erleichtert die Dokumentation und den Austausch von Informationen, ersetzt aber weder die ärztliche Einschätzung noch die vollständigen Unterlagen einer Praxis.

Viele Vorsorgeuntersuchungen können bei einer unkomplizierten Schwangerschaft auch von einer Hebamme durchgeführt und dokumentiert werden. Für Ultraschalluntersuchungen ist ein Besuch in einer gynäkologischen Praxis nötig. Die Untersuchungen der Schwangerschaftsvorsorge sind freiwillig. Wenn Sie eine Untersuchung ablehnen oder Fragen zu ihrem Nutzen haben, besprechen Sie das mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme.

Fachbegriffe und Abkürzungen im Pass sind nicht immer leicht verständlich. Fragen Sie bei einem Eintrag nach, wenn unklar ist, was er bedeutet oder welche Folgen er für die Betreuung hat. Eine einzelne Markierung ist für sich genommen keine Diagnose.

Mutterpass aufbewahren und zu Terminen mitnehmen

Nehmen Sie den Mutterpass zu Vorsorgeterminen und besonders zur Geburt mit. So stehen wichtige Angaben auch bei einem Wechsel der Betreuung zur Verfügung. Das gilt, wenn eine andere Praxis oder Hebamme übernimmt, ebenso wie bei der Betreuung durch eine Geburtsklinik. Bewahren Sie ihn an einem Ort auf, den Sie im Alltag leicht erreichen, und bringen Sie ihn auch zu anderen medizinischen Terminen mit, wenn die Schwangerschaft für die Behandlung relevant ist.

Der Pass enthält sensible Gesundheitsdaten. Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft mitteilen, sieht das Mutterschutzgesetz eine Bescheinigung über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin vor. Der Mutterpass selbst ist in dieser Regelung nicht als vorgeschriebener Nachweis genannt. Bei konkreten Fragen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz hilft eine Beratungsstelle oder eine fachkundige Rechtsberatung weiter.

Papierpass und elektronische Variante

Die Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erkennt seit dem 1. Januar 2022 sowohl den Papierpass als auch einen elektronischen Mutterpass an. Während einer Schwangerschaft sollen die Einträge möglichst durchgehend im selben Format geführt werden, damit die Dokumentation vollständig bleibt.

Ob Sie die elektronische Variante nutzen können, hängt davon ab, welche digitalen Angebote Ihre Praxis verwendet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beschreibt den Mutterpass in ihren Informationen zur elektronischen Patientenakte weiterhin als Papierdokument. Fragen Sie deshalb in Ihrer Praxis nach, welches Format dort tatsächlich genutzt wird, und behalten Sie den Papierpass, wenn Sie ihn erhalten haben.