Nach einem positiven Schwangerschaftstest stehen Vorsorge, Gesundheit und einige organisatorische Entscheidungen an. Eine Checkliste für die Schwangerschaft hilft, Termine und Fristen im Blick zu behalten. Sie ersetzt keine persönliche Beratung: Welche Untersuchungen und Schritte infrage kommen, hängt unter anderem von der Gesundheit, der beruflichen Situation und den eigenen Wünschen ab.

In Deutschland gehören regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zur Schwangerschaft. Der Mutterpass hält wichtige Befunde und Angaben fest. Dazu kommen Entscheidungen über Hebammenbetreuung, Geburtsort, Mutterschutz und Elternzeit. Vieles lässt sich früh klären, muss aber nicht sofort endgültig feststehen.

Die Checkliste nach Schwangerschaftsphase

Die folgenden Punkte zeigen, welche Schritte in den verschiedenen Phasen der Schwangerschaft anstehen können. Nicht jeder Punkt passt zu jeder Situation. Besprechen Sie Termine und Fristen mit der betreuenden Fachperson oder den zuständigen Stellen.

Nach dem positiven Test

  • [ ] Einen ersten Termin bei einer gynäkologischen Praxis oder einer Hebamme vereinbaren.
  • [ ] Nach dem Mutterpass und dem geplanten Vorsorgeablauf fragen.
  • [ ] Vorerkrankungen sowie alle Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel ansprechen.
  • [ ] Bei finanziellen Sorgen früh eine Schwangerschaftsberatungsstelle kontaktieren.
  • [ ] Für die Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt eine Hebamme suchen.

In der frühen Schwangerschaft

  • [ ] Impfstatus mit einer Ärztin, einem Arzt oder einer Hebamme besprechen.
  • [ ] Überlegen, ob und wann Arbeitgeber, Ausbildungsstätte oder Hochschule informiert werden sollen.
  • [ ] Bei Geburt im Geburtshaus oder mit einer Beleghebamme früh nach Anmeldefristen fragen.
  • [ ] Vor zusätzlichen Untersuchungen Zweck, Aussagekraft, mögliche Folgen und Kosten klären.

Im weiteren Verlauf

  • [ ] Vorsorgetermine wahrnehmen und den Mutterpass jeweils mitnehmen.
  • [ ] Fragen zu Bewegung, Ernährung oder Beschwerden bei der Vorsorge ansprechen.
  • [ ] Bis etwa zur 20. Schwangerschaftswoche überlegen, ob ein Geburtsvorbereitungskurs passt.
  • [ ] Elternzeit und Elterngeld planen und die jeweiligen Fristen prüfen.
  • [ ] Im letzten Schwangerschaftsdrittel eine Kinderarztpraxis suchen und örtliche Betreuungsfristen prüfen.

In den Wochen vor dem errechneten Geburtstermin

  • [ ] Geburtsort, Anfahrt und Unterstützung für die Geburt abstimmen.
  • [ ] Etwa vier Wochen vor dem errechneten Termin die Kliniktasche vorbereiten.
  • [ ] Mit der Krankenkasse oder der zuständigen Stelle klären, welche Unterlagen für Mutterschaftsleistungen nötig sind.

Vorsorge: Was zum üblichen Ablauf gehört

Vorsorgetermine finden zu Beginn meist ungefähr alle vier Wochen statt, ab der 32. Schwangerschaftswoche in der Regel alle zwei Wochen. Zu den Kontrollen gehören unter anderem Blutdruck und Gewicht. Auch der Urin wird untersucht. Der Mutterpass dokumentiert wichtige Befunde und sollte deshalb zu den Untersuchungen mitgebracht werden.

Zur regulären Schwangerschaftsvorsorge gehören drei grundlegende Ultraschalluntersuchungen. Ein Screening auf Schwangerschaftsdiabetes kann Teil der Vorsorge sein; den passenden Zeitpunkt erläutert die behandelnde Fachperson. Zusätzliche vorgeburtliche Tests sind freiwillig. Ob eine Untersuchung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, hängt unter anderem davon ab, ob eine medizinische Indikation besteht. Vor der Entscheidung sollte die behandelnde Fachperson erklären, was der Test aussagt, wo seine Grenzen liegen und welche Kosten entstehen.

Medikamente, Folsäure und Bewegung besprechen

Medikamente, frei verkäufliche Mittel und pflanzliche Präparate sollten mit einer Ärztin, einem Arzt oder einer Hebamme besprochen werden. Setzen Sie ein Medikament, das Sie länger einnehmen, nicht eigenständig ab. Eine Umstellung braucht medizinische Begleitung.

Die Empfehlung von „Gesund ins Leben“ sieht bei Kinderwunsch und in der frühen Schwangerschaft täglich 400 Mikrogramm Folsäure bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche vor. Beginnt die Einnahme weniger als vier Wochen vor der Empfängnis, nennt die Empfehlung 800 Mikrogramm täglich bis zum Ende der 12. Woche. Wer bereits schwanger ist oder besondere gesundheitliche Fragen hat, sollte die passende Einnahme mit einer Fachperson klären.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt in der Schwangerschaft Impfungen gegen Influenza und Keuchhusten. Besprechen Sie mit der Ärztin oder dem Arzt, wann die Impfung für Sie passt und welche Fragen es zum Impfschutz gibt. Auch Bewegung lässt sich dort an die persönliche Situation anpassen. Als allgemeine Orientierung nennt das Bundesgesundheitsportal mindestens 30 Minuten Aktivität an mindestens fünf Tagen pro Woche, sofern die Schwangerschaft und die gewählte Bewegung dafür geeignet sind.

Mutterschutz, Elternzeit und finanzielle Unterstützung planen

Wer beschäftigt ist, kann überlegen, den Arbeitgeber früh über die Schwangerschaft zu informieren. Sie müssen den Arbeitgeber grundsätzlich nicht informieren. Eine Mitteilung hilft ihm jedoch, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu prüfen und Schutzmaßnahmen zu veranlassen. Bei Fragen zu Mutterschaftsgeld, Mutterschutzlohn oder dem eigenen Versicherungsstatus sind Krankenkasse und zuständige Stellen die passenden Anlaufpunkte.

Die Mutterschutzfrist beginnt üblicherweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Für bestimmte Situationen, darunter Früh- und Mehrlingsgeburten, gelten nach der Geburt längere Schutzfristen, deren Einzelheiten von der persönlichen Situation abhängen.

Elternzeit muss für ein Kind unter drei Jahren grundsätzlich spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn in Textform beim Arbeitgeber angemeldet werden. Für den Elternteil, der nicht gebärt und ab der Geburt zu Hause bleiben möchte, zählt die Frist rückwärts vom errechneten Geburtstermin. Bei der gebärenden Person beginnt die Elternzeit meist nach der Mutterschutzfrist nach der Geburt; die Anmeldung kann daher nach der Geburt erfolgen, muss aber spätestens sieben Wochen vor deren Ende vorliegen.

Wer Unterstützung bei finanziellen Fragen braucht, sollte sich früh an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Beratungsstellen informieren auch über mögliche Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind und unterstützen bei einem Antrag, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können das Elterngeld schon vor der Geburt berechnen. Suchen Sie auch früh nach einem Betreuungsplatz, denn je nach Region gibt es Wartezeiten.

Geburtsort und Betreuung nach der Geburt vorbereiten

Für einen Geburtsvorbereitungskurs empfiehlt die organisatorische Checkliste des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit, sich bis etwa zur 20. Schwangerschaftswoche anzumelden. Wer ein Geburtshaus oder eine Geburt mit Hebammenbegleitung plant, sollte die jeweiligen Fristen früh erfragen. Eine Anmeldung im Krankenhaus ist nicht verpflichtend und lässt sich auch später erledigen.

In einem Geburtsplan können werdende Eltern festhalten, welche Wünsche und Fragen sie mit der Begleitperson und dem Geburtsteam besprechen möchten. Er hilft bei der Vorbereitung, garantiert aber keinen bestimmten Ablauf. Im letzten Drittel der Schwangerschaft ist außerdem eine Kinderarztpraxis sinnvoll. Die ersten beiden Vorsorgeuntersuchungen für das Baby finden häufig noch am Geburtsort statt; für die dritte Untersuchung wird eine Praxis benötigt.

Bei Warnzeichen medizinische Hilfe holen

Bei Blutungen sollte die Schwangere zeitnah ihre gynäkologische Praxis, Hebamme oder Geburtsklinik kontaktieren. Das gilt auch bei starken oder anhaltenden Schmerzen und bei Verdacht auf einen Fruchtwasserabgang. Wenn sich Kindsbewegungen deutlich verringern oder ausbleiben, obwohl sie zuvor regelmäßig spürbar waren, sollte ebenfalls sofort eine geburtshilfliche Fachstelle angerufen werden. Nicht bis zum nächsten Vorsorgetermin warten.

Bei starken Blutungen, Bewusstlosigkeit oder einem anderen akuten Notfall gilt: den Rettungsdienst rufen. Eine Fachperson kann die Beschwerden einordnen und entscheiden, welche Untersuchung oder Behandlung nötig ist.